Allgemeine Geschäftsbedingungen für autorisierte Händler
Um unsere Marke und unseren Ruf als Anbieter qualitativ hochwertiger Produkte zu schützen und zu fördern, hat Dermal Photonics Corporation („NIRA“) diese Geschäftsbedingungen für autorisierte Einzelhändler (die „Bedingungen“) mit sofortiger Wirkung festgelegt, die für autorisierte Einzelhändler von NIRA-Produkten (die „Produkte“) gelten. Indem Sie bei NIRA für den Einzelhandel einkaufen, erklären Sie („Einzelhändler“) sich damit einverstanden, die folgenden Bedingungen einzuhalten. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch.
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Bestellungen. Vom Einzelhändler getätigte Produktbestellungen werden gemäß den jeweils aktuellen Produktbestellungs-, Versand- und Rückgabeverfahren abgewickelt, die von NIRA jederzeit nach eigenem Ermessen geändert werden können. NIRA behält sich das Recht vor, Bestellungen ganz oder teilweise aus beliebigen Gründen abzulehnen. Alle zusätzlichen oder anderen vom Einzelhändler vorgeschlagenen Bedingungen (einschließlich, ohne Einschränkung, aller Bedingungen, die in einem Dokument enthalten sind, das durch Bezugnahme in eine Bestellung aufgenommen wird) werden abgelehnt und gelten als wesentliche Änderung hiervon, sofern NIRA ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Darüber hinaus ist NIRA nicht an „Haftungsausschlüsse“, „Click Wrap“- oder „Click to Approve“-Bedingungen oder -Bedingungen gebunden, die jetzt oder künftig auf einer vom Einzelhändler in Verbindung mit den Produkten oder deren Verkauf verwendeten Website enthalten sind.
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Art des Verkaufs. Der Einzelhändler darf die Produkte nur wie hierin beschrieben verkaufen. Verkäufe, die gegen die Bedingungen verstoßen, sind streng verboten und können neben anderen Rechtsmitteln zur sofortigen Kündigung des Kontos des Einzelhändlers durch NIRA führen. Insbesondere und ohne Einschränkung sind Produkte, die an nicht autorisierte Personen oder über nicht autorisierte Kanäle, einschließlich nicht autorisierter Websites, verkauft werden, nicht für bestimmte Werbeaktionen, Dienste und Vorteile berechtigt, einschließlich, sofern nicht gesetzlich verboten, Deckung im Rahmen der Produktgarantien und -gewährleistungen von NIRA. Darüber hinaus lehnt NIRA im gesetzlich zulässigen Umfang und ohne Einschränkung anderer Haftungsausschlüsse ausdrücklich jegliche Garantien und Bedingungen für nicht autorisierte Produkte ab; Produkte, die über nicht autorisierte Einzelhändler verkauft werden; und Produkte, die nicht in Übereinstimmung mit dem Qualitätskontrollprogramm oder den Richtlinien von NIRA verkauft werden. Verkäufe an oder über Amazon.com und/oder Drittanbieter-Marktplätze, die gegen diese Vereinbarung verstoßen, machen den Einzelhändler zu einem nicht autorisierten Einzelhändler, wodurch jegliche Produktgarantien sowie die Produktrückgaberichtlinien von NIRA ungültig werden.
- Der Einzelhändler darf Produkte ausschließlich an Endnutzer der Produkte verkaufen. Der Einzelhändler darf niemandem eine größere Menge der Produkte verkaufen, als eine Einzelperson normalerweise für den persönlichen Gebrauch kauft. Der Einzelhändler darf nicht in großen Mengen an B2B-Konten, Großhändler oder Spediteure/Direktversender für andere Einzelhändler verkaufen. Der Einzelhändler darf Produkte nur in stationären Geschäften des Einzelhändlers verkaufen, die von NIRA durch die Ausführung der NIRA-Vereinbarung mit autorisierten Einzelhändlern genehmigt wurden.
- Der Einzelhändler darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von NIRA keine Produkte an Kunden außerhalb der Vereinigten Staaten oder an Personen verkaufen, versenden oder in Rechnung stellen, von denen der Einzelhändler weiß oder annehmen muss, dass sie die Produkte außerhalb der Vereinigten Staaten versenden möchten.
- Dem Einzelhändler ist es gestattet, die Produkte über Websites zu vermarkten oder zu verkaufen, die dem Einzelhändler gehören oder von ihm betrieben werden und die von NIRA durch die Ausführung der NIRA-Vereinbarung mit autorisierten Einzelhändlern genehmigt wurden; vorausgesetzt jedoch, dass auf diesen Websites der vollständige gesetzliche Name, die Postanschrift, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Einzelhändlers angegeben sind. NIRA kann nach eigenem Ermessen die Genehmigung des Einzelhändlers zum Verkauf der Produkte auf solchen Websites jederzeit widerrufen, und der Einzelhändler muss die Vermarktung zum Verkauf und/oder den Verkauf der Produkte auf solchen Websites sofort nach Mitteilung eines solchen Widerrufs einstellen. Der Einzelhändler darf die Produkte nicht auf oder über andere Websites verkaufen, einschließlich Marktplatz-Websites von Drittanbietern wie Amazon, eBay, Jet, Rakuten, Walmart Marketplace oder Sears Marketplace, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von NIRA, die ausschließlich von NIRA nach eigenem Ermessen erteilt wird. Kein Mitarbeiter oder Vertreter von NIRA kann Online-Verkäufe durch mündliche Aussagen, andere schriftliche Vereinbarungen oder auf andere Weise genehmigen.
- Der Einzelhändler muss sämtliche geltenden Gesetze, Regeln, Vorschriften und Richtlinien in Bezug auf die Werbung, den Verkauf und die Vermarktung der Produkte einhalten.
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Produktpflege und Qualitätskontrollen. Der Einzelhändler pflegt die Produkte wie hierin beschrieben.
- Produktinspektion. Der Einzelhändler muss die Produkte bei Erhalt und während der Lagerung auf Schäden, Mängel, gebrochene Siegel, Anzeichen von Manipulation oder andere Abweichungen (zusammen „Mängel“) prüfen. Der Einzelhändler muss seinen Bestand außerdem regelmäßig auf abgelaufene oder bald ablaufende Produkte prüfen und diese Produkte aus seinem Bestand entfernen. Der Einzelhändler darf keine abgelaufenen Produkte verkaufen. Wenn Mängel festgestellt werden, darf der Einzelhändler das Produkt nicht zum Verkauf anbieten und muss die Mängel unverzüglich an NIRA melden.
- Lagerung und Handhabung der Produkte. Der Einzelhändler muss bei der Lagerung und Handhabung der Produkte die gebotene Sorgfalt walten lassen, die Produkte an einem kühlen, trockenen Ort aufbewahren, fern von direkter Sonneneinstrahlung, extremer Hitze und Feuchtigkeit und gemäß den von Zeit zu Zeit von NIRA festgelegten zusätzlichen Lagerungsrichtlinien.
- Rückrufe und Verbrauchersicherheit. Um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Endnutzer der Produkte zu gewährleisten, arbeitet der Einzelhändler bei jedem Produktrückruf oder anderen Bemühungen zur Verbreitung von Informationen zur Verbrauchersicherheit mit NIRA zusammen.
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Änderungen und Bündelung verboten . Der Einzelhändler muss die Produkte in ihrer Originalverpackung mit allen intakten Siegeln verkaufen. Der Einzelhändler darf die Produkte nicht als „gebraucht“, „offene Verpackung“ oder mit ähnlichen Bezeichnungen verkaufen oder kennzeichnen. Umetikettierung, Neuverpackung (einschließlich der Trennung gebündelter Produkte oder der Bündelung von Produkten), falsche Kennzeichnung, Verfälschung und andere Änderungen sind nicht gestattet. Der Einzelhändler darf keine Chargencodes oder andere identifizierende Informationen auf Produkten oder Verpackungen manipulieren, unkenntlich machen oder anderweitig verändern. Der Einzelhändler darf keine Urheberrechtshinweise, Marken oder andere Eigentumskennzeichnungen auf den Produkten, der Dokumentation oder anderen Materialien im Zusammenhang mit den Produkten entfernen oder zerstören. Das Entfernen, Übersetzen oder Ändern des Inhalts von Etiketten oder Begleitmaterial zu den Produkten ist verboten. Der Einzelhändler darf nicht für Nicht-NIRA-Produkte zusammen mit den Produkten werben, sie vermarkten, ausstellen oder vorführen, und zwar in einer Weise, die den Eindruck erwecken könnte, dass die Nicht-NIRA-Produkte von NIRA hergestellt, von NIRA unterstützt oder mit NIRA verbunden sind.
- Kundendienst und Produktdarstellungen . Einzelhändler und das Verkaufspersonal des Einzelhändlers müssen sich mit den Merkmalen aller zum Verkauf angebotenen Produkte vertraut machen und ausreichende Produktkenntnisse erwerben, um Endverbraucher bei der Auswahl und sicheren Verwendung der Produkte sowie bei allen geltenden Garantie- oder Rückgaberichtlinien beraten zu können. Der Einzelhändler muss für die Beantwortung von Fragen und Anliegen der Kunden sowohl vor als auch nach dem Verkauf der Produkte zur Verfügung stehen und sich bemühen, Kundenanfragen umgehend zu beantworten. Einzelhändler und Vertreter des Einzelhändlers müssen die Produkte professionell darstellen und sich jeglichen Verhaltens enthalten, das dem Ruf von NIRA schadet oder schaden könnte. Der Einzelhändler erklärt sich bereit, bei der Untersuchung oder Bewertung solcher Angelegenheiten uneingeschränkt mit NIRA zusammenzuarbeiten.
- Geistiges Eigentum. NIRA besitzt alle Eigentumsrechte an der Marke, dem Namen, dem Logo, den Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handelsaufmachungen, Urheberrechten und anderem geistigen Eigentum von NIRA in Bezug auf die Produkte (das „IP“). Dem Einzelhändler wird eine beschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz zur Nutzung des IP ausschließlich für Zwecke der Vermarktung und des Verkaufs der Produkte wie hierin dargelegt gewährt. Diese Lizenz erlischt mit der Beendigung des Status des Einzelhändlers als autorisierter Einzelhändler. NIRA behält sich das Recht vor, die Nutzung oder beabsichtigte Nutzung des IP durch den Einzelhändler jederzeit und ohne Einschränkung nach eigenem Ermessen zu überprüfen und zu genehmigen. Der gesamte Geschäftswert, der aus der Nutzung des IP durch den Einzelhändler entsteht, kommt ausschließlich NIRA zugute.
- Kündigung. Wenn der Einzelhändler gegen eine der Bedingungen verstößt, behält sich NIRA das Recht vor, die Bedingungen zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsmitteln sofort zu kündigen. Nach der Kündigung verliert der Einzelhändler sofort seinen Status als autorisierter Einzelhändler und muss sofort (i) den Verkauf der Produkte einstellen; (ii) in einer Weise handeln, die vernünftigerweise den Eindruck erwecken könnte, dass der Einzelhändler ein autorisierter Einzelhändler ist oder eine Verbindung zu NIRA hat; und (iii) jegliche IP verwenden.
- Verfügbarkeit eines Unterlassungsanspruchs. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen hierin gilt im Falle eines Verstoßes oder drohenden Verstoßes gegen die Bedingungen als vereinbart und verstanden, dass NIRA keine angemessene Entschädigung in Form von Geld oder anderen gesetzlichen Schadensersatzansprüchen zusteht. Dementsprechend hat NIRA Anspruch auf einen Unterlassungsanspruch und andere angemessene Rechtsmittel; vorausgesetzt jedoch, dass keine Angabe eines bestimmten Rechtsmittels in den Bedingungen als Verzicht oder Verbot anderer Rechtsmittel im Falle eines Verstoßes oder drohenden Verstoßes gegen die Bedingungen ausgelegt werden darf. Kein Versäumnis, keine Ablehnung, Nachlässigkeit, Verzögerung, Verzicht, Unterlassung oder Unterlassung seitens NIRA, ein oder mehrere Rechte hierin auszuüben, stellt einen Verzicht auf eine Bestimmung hierin dar.
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Sonstiges. NIRA behält sich das Recht vor, die Bedingungen nach schriftlicher oder elektronischer Mitteilung an den Einzelhändler zu aktualisieren, zu ergänzen oder zu ändern. Sofern nicht anders angegeben, werden solche Änderungen sofort wirksam und die fortgesetzte Nutzung, Werbung, das Angebot zum Verkauf oder der Verkauf der Produkte durch den Einzelhändler, die Nutzung des geistigen Eigentums oder die Nutzung anderer Informationen oder Materialien, die NIRA dem Einzelhändler im Rahmen der Bedingungen nach der Mitteilung zur Verfügung stellt, gilt als Zustimmung des Einzelhändlers zu den Änderungen. Kein Verzicht auf die Geltendmachung eines Verstoßes gegen eine Bestimmung der Bedingungen stellt einen Verzicht auf einen vorherigen, gleichzeitigen oder nachfolgenden Verstoß gegen dieselbe oder andere Bestimmungen dieser Bedingungen dar, noch stellt er eine Geschäftsgepflogenheit dar, und kein Verzicht ist wirksam, es sei denn, er erfolgt schriftlich. Sollte eine Bestimmung der Bedingungen als gesetzeswidrig erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die folgenden Bestimmungen gelten auch nach Beendigung der Bedingungen: Abschnitte 3 und 7.
Soweit gemäß geltendem Recht zulässig, verzichten die Parteien hiermit unwiderruflich und ausdrücklich auf jedes Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren in allen Klagen, Verfahren oder Gegenansprüchen (ob auf Vertrags-, Delikts- oder anderen Gründen basierend), die sich aus den Bedingungen oder Transaktionen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, oder aus den Handlungen der Parteien bei den Verhandlungen, der Verwaltung oder der Durchsetzung dieser Bedingungen. Die Parteien erkennen an, dass ein solcher Verzicht in vollem Wissen und Verständnis der Natur der Rechte und Vorteile erfolgt, auf die hiermit verzichtet wird, und unter Berücksichtigung der Beratung durch einen Rechtsanwalt ihrer Wahl.